Qualitätsbereich 4: Kooperation
1. Sind auch Kooperationen mit außerschulischen Partnern möglich?
Ja. Kooperationen mit außerschulischen Partnern gehören zum ganzheitlichen Konzept von Schulen mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschulen. Musik- und Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfe, soziale und kulturelle Einrichtungen vor Ort können zum Beispiel in die Freizeitgestaltung mit einbezogen werden.
(Entnommen der Seite der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)
2. Warum ist Kooperation so wichtig für ein gelingendes Ganztagsangebot?
Ganztagsschulen wollen ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung anbieten. Dies ist nur als arbeitsteilig organisierte Gemeinschaftsaufgabe zu bewältigen. Kooperationspartner bringen Ideen und Anregungen sowie neue Konzepte, Inhalte und Lernmethoden mit. Mit ihnen kann die Qualität der Schule gesteigert und die individuellen Leistungen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Kooperationspartner erschließen den Kindern und Jugendlichen neue Lern- und Lebenswelten, die die Schule allein nicht (an-) bieten kann.
Für die Ganztagsschulen ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern ein breiter Angebotsfächer, mit dem ein weites Spektrum an Kompetenzen vermittelt und unterschiedliche Schülerinnen und Schüler erreicht werden können.
Literaturhinweise:
DKJS-Arbeitshilfe 05 "Ganztagsschule gemeinsam gestalten"
DKJS-Themenheft 04 "Schule ist Partner. Ganztagsschule und Kooperation"
DKJS-Themenheft 05 "Partner in der Schule. Erfahrungen aus verschiedenen Kooperationsbereichen."
(Entnommen der Seite der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)
3. Wie gewinne ich Kooperationspartner?
Schulen mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschulen finden ihre Kooperationspartner in Einrichtungen und Fachkräften der Jugendhilfe, in Institutionen aus dem Bildungs- und Freizeitbereich des Gemeinwesens bzw. der Region und in engagierten Einzelpersonen.
Es hat sich bewährt, sich vorab einen Überblick über die bestehenden Träger und Freizeit- und Bildungsangebote vor Ort zu verschaffen. Regionale Besonderheiten und Institutionen können sehr bereichernd sein. Positive Erfahrungen machen Schulen mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschulen damit, möglichst frühzeitig ins Gespräch mit der Jugendhilfe zu treten, um die Kooperation auf eine gemeinsame Basis zu stellen, das jeweilige Spektrum abzugleichen und Angebote zu entwickeln.
Durch die Öffentlichkeitsarbeit können auch Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler oder weitere Interessierte für die Mitarbeit gewonnen werden.
Literaturhinweis:
DKJS-Themenheft 09 "Öffentlichkeitsarbeit als Impuls zur (Ganztags-) Schulentwicklung."
(Entnommen der Seite der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)
4. Wie gestalte ich die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sinnvoll?
Dauerhaft gelingen kann Kooperation nur, wenn alle Seiten Nutzen daraus ziehen. Erfahrungsgemäß ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit die Klärung der folgenden Fragen wichtig:
- Wer sind die beteiligten Partner?
- Was genau sind die Ziele der Kooperation?
- Welche Erwartungen hat die Schule, welche der Kooperationspartner?
- Welche Projekte werden angeboten? Was sind die Inhalte dieser Projekte?
- Welche Altersgruppe wird erreicht und wie hoch ist die geplante Zahl der beteiligten Schüler/innen?
- Wo ist der Ort der Angebote, welche zeitlichen Strukturen soll es geben?
- Wie werden Regelungen zu den Kosten der Angebote vereinbart?
- Was sind Rechte und Pflichten der Schule und des Partners?
- Wie werden die Aktivitäten ausgewertet?
Eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit kann zur Kontinuität beitragen. Der hessische Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen erwartet von Ganztagsschulen (Profil 3), dass verbindliche Kooperationsverträge bestehen.
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5. Was sollten Kooperationsverträge enthalten?
Viele Schulen entscheiden sich im Interesse der Kontinuität und der Verbindlichkeit für eine schriftliche Vereinbarung, weil damit ein berechenbarer, verlässlicher Handlungsrahmen festgelegt wird. Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung verschafft zudem beiden Seiten eine haftungsrechtliche Sicherheit. Erfahrungen zeigen, dass eine Kooperationsvereinbarung darüber hinaus die innere Haltung unterstützt, sich fester und verbindlicher auf den Kooperationspartner einzulassen. Dabei ist es gut, wenn die Klärung der oben genannten Punkte schriftlich festgehalten wird.
(Entnommen der Seite der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)
6. Warum ist es sinnvoll, kommunale Vertreter frühzeitig einzubinden?
Eine gut funktionierende Schule mit Ganztagsangeboten bzw. Ganztagsschule braucht vielfältige Unterstützung und eine Verankerung vor Ort. Viele Entscheidungen, die das Ganztagsangebot beeinflussen, werden von kommunalen Vertretern getroffen. Wenn Ganztagsschulen kommunale Vertreter rechtzeitig mit einbeziehen, finden ihre Interessen leichteren Eingang in die Entscheidungsfindung, was unter anderem auch die Förderung des Ganztagsangebotes betrifft. Die kontinuierliche Information über den Entwicklungsstand der Schule erhöht die Chance, diese als Standortvorteil der Kommune zu begreifen und entsprechend auszustatten.
Literaturhinweis:
DKJS-Arbeitshilfe 04 "Ganztag als kommunale Gestaltungsaufgabe. Praxisbericht aus Nordrheinwestfalen."
(Entnommen der Seite der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und in einzelnen Fällen leicht verändert bzw. ergänzt.)
