Pakt für den Nachmittag

Was ist der Pakt für den Ganztag?

Der Pakt für den Nachmittag heißt seit Ende 2022 Pakt für den Ganztag und ist eine Initiative der Regierungskoalition. Zum ersten Mal übernehmen in Hessen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen an fünf Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine bessere individuelle Förderung sind die gemeinsamen Ziele.

Auf der Basis vorhandener Strukturen und auf Grundlage einer gemeinsamen Konzeptentwicklung vor Ort werden im Pakt für den Ganztag bedarfsorientierte, ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen. Jugendhilfe und Angebotsträger sind eingebunden. So kann ein für die Kommune passgenaues, integriertes und freiwilliges Ganztagsangebot im Bereich der Grundschulen sowie der Grundstufen von Förderschulen bereitgestellt werden. Das Land und die Schulträger tragen die Finanzierung gemeinsam. Erstmals ist eine Ferienbetreuung integraler Bestandteil. Bei der Umsetzung des Paktes werden Initiativen mit einbezogen, die bereits in der Vergangenheit an schulischen Ganztagsangeboten mitgewirkt haben.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Kooperation zwischen Land und Schulträgern im Pakt für den Ganztag?

Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung über ganztägige Angebote im Pakt für den Ganztag zwischen dem Land und dem jeweiligen Schulträger. Bislang haben das Land Hessen und 25 Schulträger (siehe hierzu auch Frage 3) diese Kooperationsvereinbarung geschlossen, jeweils ergänzt um regionale Anlagen, um die Situation vor Ort zu berücksichtigen. So kann regionalen Besonderheiten, Bedürfnissen der Schulen vor Ort und vorhandenen Strukturen Rechnung getragen werden. Land und Schulträger haben ihren Willen bekräftigt, für eine inhaltliche und qualitative Entwicklung von Bildungs- und Betreuungsangeboten an ganztägig arbeitenden Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren (BEP) gut und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Sie möchten als Schule neu in den Pakt für den Ganztag aufgenommen werden?

Verhandlungspartner des Landes Hessen im Hinblick auf den Pakt für den Ganztag sind nicht einzelne Grundschulen oder Förderschulen mit Grundstufen, sondern deren Träger. Dies sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte. Ausnahmsweise fungieren auch einige kreisangehörige Städte als Schulträger.

Für Sie ist zunächst die Klärung der Frage wichtig, ob und wenn ja, welche Schritte der für Ihre Schule verantwortliche Schulträger im Hinblick auf eine Teilnahme am Pakt für den Nachmittag unternommen hat und wie er den Bedarf vor Ort einschätzt. Ob Ihre Schule am Pakt für den Nachmittag teilnehmen kann, hängt davon ab, ob die kommunale Seite sich für eine Beteiligung entscheidet und dies in einer Bewerbung gegenüber dem Kultusministerium zum Ausdruck bringt. Innerhalb von fünf Jahren sollen alle Schulträger, die dies wünschen, am Pakt für den Ganztag teilnehmen können.

Sofern Ihre Schule die grundlegende Voraussetzung erfüllt, dass es sich dabei um eine (eigenständige oder verbundene) Grundschule oder um eine Förderschule mit Grundstufe handelt, ist es empfehlenswert, sich sowohl mit dem zuständigen Schulträger als auch mit dem Staatlichen Schulamt in Verbindung zu setzen, um Ihr Interesse an der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag zu bekunden. Beim eventuell anschließenden Antragsverfahren sind auf schulischer Ebene einige grundlegende Vorgaben zu beachten. 

Wie ist das Antragsverfahren ausgestaltet?

Der Schulträger beantragt beim Hessischen Kultusministerium zum 31. Dezember eines jeden Jahres in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt die aufgrund der eingereichten Anträge ausgewählten Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen. Das Hessische Kultusministerium prüft die Auswahl der Schulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und nach Vorlage eines abgestimmten pädagogischen Ganztagskonzeptes der Schule. Grundlage der Auswahl ist ein Antrag der Schule. Bestandteile des Antrags sind das abgestimmte pädagogische Ganztagskonzept der Schule und der Nachweis über die Beteiligung der schulischen Gremien. Das Antragsverfahren berührt drei Ebenen: Schulinterne Beschlüsse, Auswahl und Antrag des Schulträgers ans HKM sowie Prüfung und Zustimmung des HKM.

Sie sind Jugendhilfeträger und interessieren sich für eine Mitwirkung am Pakt für den Ganztag?

Für Sie ist zunächst die Klärung der Frage wichtig, ob der Schulträger in dem für Sie interessanten Einzugsbereich bereits zu den Pakt-Schulträgern gehört oder ob und ab wann er andernfalls eine Teilnahme plant. Innerhalb von fünf Jahren sollen alle Schulträger, die dies wünschen, am Pakt für den Nachmittag teilnehmen können. Die Umsetzung des PfdG hat im Schuljahr 2015/2016 begonnen. Informationen zu den weiteren Planungen bezüglich der Ausweitung des Pakts für den Ganztag finden Sie auch bei der Frage 4.
Die Träger der Jugendhilfe sind für die Schulträger und Schulen im Pakt für den Ganztag wichtige Kooperationspartner. Aufgabe der Schulträger ist es, die Abstimmung mit den Jugendhilfeträgern sicherzustellen. Er ist für diese ein zentraler Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Pakt für den Ganztag. Bei der Umsetzung von Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Pakts für den Ganztag sollen auch vorhandene Träger bewährter Bildungs- und Betreuungsangebote vor Ort einbezogen werden. Die Schule und die Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote entwickeln und steuern gemeinsam die inhaltliche, qualitative und organisatorische Verbindung des Unterrichts und der übrigen Angebote. Grundlage dafür sind lokale Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen, Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe und dem Schulträger. Sie orientieren sich dabei am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren (BEP).